In der aktuellen „Verordnung zu Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ des Landes Hessen vom 22.03.2020 bleibt die Entscheidung, ob ein Termin vereinbart wird oder nicht, den Notaren und Vertragsparteien belassen. Auch die Einschränkung…





